Barrierefreies Reisen Postbus

Über eine Million Menschen in unserem Land sind vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt in ihrer Mobilität. Das umfasst Menschen mit Behinderung genauso wie ältere oder gebrechliche Personen.
Um dieser Kundengruppe geeignete Reisemöglichkeiten zu bieten, investieren wir laufend in Barrierefreiheit.

Dementsprechend ist es Ziel von Postbus, allen Kunden ein bequemes und sicheres Reisen mit unseren Bussen zu ermöglichen. Wir sind insbesondere bemüht, unseren Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität einen diskriminierungsfreien Zugang zu unseren Leistungen zu ermöglichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Ein- und Ausstieg sowie die Beförderung eines Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aufgrund der Bauart unserer Busse, einschließlich der Busbahnhöfe und Bushaltestellen, physisch nicht uneingeschränkt möglich ist.

Unsere Busse sind teilweise mit Hubliften und/oder Rampen ausgestattet, die den Zugang für Personen im Rollstuhl ermöglichen. Diese Busse verfügen auch über einen Rollstuhlplatz.

Um all unsere Reisenden bestmöglich über den Verlauf ihrer Reise zu informieren, gibt es während der Fahrt je nach Art des Busses folgende Informationsmöglichkeiten:

  • Durchsagen von unseren LenkerInnen
  • Anzeigenbildschirme mit akustischer Haltestellenansage
  • Anzeigen auf zwei Bildschirmen (vorne und mittig im Bus angebracht)

Bitte beachten Sie, dass eine Reservierung des Rollstuhlplatzes nicht möglich ist und nur nach freier Kapazität zur Verfügung steht. Wir können eine Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden mit orthopädischen Hilfsmitteln (mechanische oder elektrische Rollstühle, Rollatoren oder Gehgestelle) nur dann gewährleisten, wenn ein entsprechender Rollstuhlplatz verfügbar ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte "Handbikes", aus Platzgründen nicht mitnehmen können.

Blinde Reisende, Reisende mit Rollstuhl und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad gemäß Behindertenausweis von mindestens 70% können kostenlos eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt ebenso für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk "Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson" enthält und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren nur Erwachsene.

Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Rollstuhl-, Signal-, Therapie- und Blindenführhunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung des Partner-Hunde-Institutes. Assistenzhunde haben ein entsprechendes Brustgeschirr oder Dokument. Assistenzhunde reisen kostenlos und brauchen keinen Maulkorb.