Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Seit 01.03.2013 gelten aufgrund der VO 181/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Die Fahrgastrechte betreffen sowohl den Gelegenheitsverkehr und den Linienverkehr mit einer planmäßigen Wegstrecke unter 250 km (in eingeschränktem Umfang) als auch den Linienverkehr mit einer planmäßigen Wegstrecke ab 250 km (in uneingeschränktem Umfang).Die Verordnung enthält beispielsweise die Rechte der Fahrgäste bei Unfällen, im Besonderen Entschädigungen und Hilfeleistungen nach solchen, besondere Rechte für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder die Informationspflicht der Fahrgäste bei Annullierungen oder Verspätungen bzw. etwaige Erstattungen bei solchen.
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die APF wenden - die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.
Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular unter www.passagier.at ein.
Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen per Post an:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Fachbereich Bus
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien