Die Bestimmungen zu Fahrradtransporten im Linienverkehr können bei den Verkehrsverbünden der jeweiligen Region abgerufen bzw. nachgelesen werden. Für den Fall, dass seitens des Verkehrsverbundes der jeweiligen Region keine einschlägigen Regelungen zur Mitnahme von Fahrrädern getroffen wurden, gelten diesbezüglich die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr.
Unsere Kund:innenberatung unterstützt Sie gerne dabei!
Spezielle Radbusse
In einigen unserer Regionen haben wir für die Radsaison einige Linienbusse mit speziellen Radträgern und Radanhängern ausgestattet, auf denen Platz für mehr Räder ist.
Die aktuellen Angebote dazu finden sie unter Rad-, Wander- & Sommerbusse. Bei manchen Radbussen ist die Mitnahme des Fahrrades voranzumelden. Beachten Sie dazu bitte die jeweiligen Bestimmungen in den Fahrplänen.