Tarifbestimmungen 

Sondertarif Interrail

Gültig ab 01.06.2025Sondertarif Interrail gültig ab 01.06.2025

zum Archiv: weitere Versionen

1.Gegenstand

1.1.Gesetzliche Grundlagen für die Beförderung

Dieser Tarif enthält die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen, die für das Angebot „PASS” gelten.

Die Beförderung unterliegt folgenden Vorschriften

Eurail B.V. ist das Unternehmen, das die Produktpalette „Eurail- und Interrail Pass“ verwaltet und im Namen und als Vermittler zwischen dem Fahrgast und den verschiedenen Eisenbahnunternehmen und Fährbetreibern, die an dem Passangebot teilnehmen (teilnehmende Beförderer), auftritt.

Eurail B.V. ist kein Eisenbahnunternehmen und befördert selbst keine Fahrgäste.

1.2.Beförderungsvertrag

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Der Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und den teilnehmenden Beförderern (vertreten durch Eurail B.V.) besteht aus:

a) dem Eurail / Interrail Pass (Rail Pass Ticket) in mobiler oder Papierform

b) einer allfälligen verbindlichen Reservierung für einen Sitzplatz oder Nachtzug

c) den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Bahnreisende (GCC-CIV/PRR)

d) den vorliegenden Benutzungsbedingungen und

e) den Besonderen Beförderungsbedingungen des/der Beförderer(s)

Dieser Tarif beinhaltet die Interrail-Pass-spezifischen Regeln und Bedingungen, die zusätzlich oder abweichend von den an den Bahnpass-Produkten beteiligten Beförderer verlautbarten Bedingungen gelten.

Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden Nutzungsbedingungen und einem der anderen oben genannten Dokumente, haben die ersteren Vorrang vor den letzteren. Im Falle von Widersprüchen zwischen den oben genannten Dokumenten gilt die für den Fahrgast günstigere Bedingung. In jedem Fall hat das anwendbare nationale und/ oder internationale Recht Vorrang vor allen oben genannten Dokumenten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

1.3.Inkrafttreten des Beförderungsvertrags

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Der Kauf eines Passes allein stellt noch keinen gültigen Beförderungsvertrag dar. Damit der Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Eurail B.V. in Kraft treten und als gültiges Reisedokument gelten kann, müssen die nachfolgenden Regeln und Bestimmungen eingehalten werden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Änderungen der Beförderungsbedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu aktualisieren. Es gelten die Bedingungen des Kaufdatums, es sei denn, es werden später günstigere Bedingungen veröffentlicht.

Aktualisierte Nutzungsbedingungen werden auf unseren Websites Eurail.com / Interrail.eu und in der Rail Planner App veröffentlicht. Frühere Versionen sind auf Anfrage weiterhin verfügbar.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Durchgangsfahrtkarte oder einzelner Beförderungsvertrag

Im Sinne des „Pass“ stellen Fahrten oder Fahrtabschnitte, die ausschließlich aus mehreren aufeinanderfolgenden, nicht reservierungspflichtigen Eisenbahnverkehrsleistungen bestehen, einen einzigen Beförderungsvertrag oder Durchgangsfahrschein dar.

Wenn ein Abschnitt Ihrer Kundenreise eine obligatorische Reservierung erfordert oder wenn Sie mehrere obligatorische Reservierungen in einem einzigen Geschäftsvorgang über das Reservierungsselbstbedienungsportal von Eurail buchen, dann liegen verschiedene Beförderungsverträge vor. Und diese Verträge gelten nicht als durchgehende Fahrkarten im Sinne der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn aufeinanderfolgende Eisenbahnverkehrsdienste von einem einzigen Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden; in diesen Fällen liegt eine durchgehende Fahrkarte vor.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

2.Kundenzielgruppe

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Die Interrail-Angebotspalette umfasst sämtliche Varianten von Pässen. Bei jeder Art der Pässe sind die gesonderten Bedingungen bzgl Alter, Nutzung, Dauer, etc. zu beachten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Interrail

Die gesamte Interrail-Angebotspalette kann an Staatsbürger oder Personen mit offiziellem Wohnsitz in der Europäischen Union und eines der hier angeführten Länder verkauft werden:

Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Faröer Inseln, Gibraltar, Island, Kosovo, Liechtenstein, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Vatikanstadt.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Wohnsitzland

Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihr Wohnsitzland muss während des Bestellvorgangs angegeben werden und das entsprechende Land wird auf Ihrem Pass sichtbar sein (entweder auf dem Papierpass aufgedruckt oder auf dem mobilen Pass angezeigt). Die Prüfung der Staatsbürgerschaft kann durch einen Reisepass oder durch eine amtliche ID erfolgen.

Für Reisende mit einem Interrail-Pass gelten im jeweiligen Wohnsitzland gesonderte Bestimmungen. Sie können keinen Interrail One Country Pass für Ihr Wohnsitzland erwerben. Sie können während Ihrer Reise aufgefordert werden, ihren Wohnsitz in Ihrem angegebenen Wohnsitzland nachzuweisen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Abweichung des Wohnsitzlandes von dem am Reisedokument angegebenen Land

Falls das Land, in dem Sie wohnen, von dem in Ihrem Reisepass oder einem gleichwertigen Dokument angegebenen Land abweicht, ist das Land, in dem Sie wohnen, maßgeblich und muss bei der Bestellung des Passes angegeben werden.

Der Wohnsitz muss durch ein amtliches, von der Regierung ausgestelltes Wohnsitzdokument, nachgewiesen werden können. Aus einem solchen Wohnsitzdokument muss eindeutig hervorgehen, dass Sie als Passinhaber in dem Land gemeldet sind, in dem Sie zum Zeitpunkt des Reisebeginns tatsächlich leben. Der Wohnsitz kann auch durch offizielle Dokumente oder offizielle staatliche Online-Quellen* nachgewiesen werden. Diese Dokumente sind von Land zu Land unterschiedlich.

Falls Sie keinen der oben genannten Nachweise vorlegen können, müssen Sie das Land auswählen, das in Ihrem Reisepass oder einem gleichwertigen Dokument angegeben ist.

*Das vorgelegte Dokument sollte das Land widerspiegeln, in dem sich die Person tatsächlich aufhält. E-Residency-Dokumente sind keine gültigen Dokumente zum Nachweis Ihres Wohnsitzes, da es sich bei e-Residency um einen nicht ortsgebundenen Online-Wohnsitz handelt. Sie können sie daher nicht zum Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden, wenn Sie Ihren Pass benutzen.

Das Reisen mit einem Pass, ohne den im voranstehenden Absatz genannten Bedingungen zu entsprechen, wird als Reisen ohne gültigen Fahrausweis betrachtet und kann vom Personal des teilnehmenden Verkehrsunternehmens mit einer Sanktion oder Geldstrafe geahndet werden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

3.Das Passangebot

3.1.Allgemeine Produktbeschreibung

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

In den vorliegenden Beförderungsbedingungen bezeichnet Passinhaber jene Person, die im Besitz eines gültigen Interrail-Passes ist. Der Interrail-Pass ist ein Pass, der den Inhaber abhängig von der gewählten Kategorie und dem gewählten Geltungsbereich dazu berechtigt, alle Strecken des teilnehmenden Eisenbahnunternehmens, für die der Pass während einer festgelegten Geltungsdauer gültig ist, zu bereisen. Sitzplatzreservierungen oder Zuschläge sind nicht inkludiert.

Das Angebots-Palette besteht grundsätzlich aus Interrail-Pässen. Für einen Überblick der Interrail-Produktpalette sowie eine Preisauskunft besuchen Sie bitte die Internetseite https://www.interrail.eu.

Das Standardangebot besteht aus

  • Globalpass
  • Ein-Länder-Pass (One Country Pass)
Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Pass-Benefits

Die Pässe berechtigen den Inhaber darüber hinaus zu Ermäßigungen (Benefits) auf Strecken einiger Verkehrsunternehmen sowie auf Angebote von nicht im Beförderungssektor tätigen Unternehmen. Nähere Informationen sind der Rail Planner App oder dem Eurail Benefitsportal zu entnehmen: https://benefitsportal.eurail.com/

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

3.2.Komfortklassen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Pässe werden für folgende Komfortklassen ausgegeben:

  • 1. Klasse (ausgenommen Interrail Norwegen Pass und Greek Island Pass 4 Tage)
  • 2. Klasse
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

3.3.Flexi- und Continuous Pässe

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Alle Pässe sind mit Ausnahme der durchgängigen (Continuous-) Global Pässe „flexible“ Pässe, die den Inhaber zu einer bestimmten Anzahl an Reisetagen innerhalb einer festgelegten totalen Geltungsdauer berechtigt. Der durchgängige Pass berechtigt zu täglichen Reisen innerhalb der Geltungsdauer des Passes.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

3.4.Kategorien der Reisenden

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Die Kategorien der Reisenden sind durch Altersgruppen definiert. Es ist möglich, dass nicht alle Interrail-Produkte für alle Reisenden-Kategorien vorhanden sind.

Folgende Reisenden-Kategorien sind vorhanden:

  • Erwachsen (Vollpreis)
  • Jugend
  • Kind
  • Senior

Reisende, die den Jugend-, Kinder- oder Seniorentarif in Anspruch nehmen, müssen die aufgeführten Altersanforderungen erfüllen. Sie müssen während der Reise nachweisen können, dass Sie den Jugend-, Senioren- oder Kindertarif in Anspruch nehmen dürfen. Die Nichteinhaltung wird als Reisen ohne gültigen Pass betrachtet und kann zu einer Sanktion durch das Personal des teilnehmenden Eisenbahnunternehmens führen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Erwachsen

Der Erwachsenen-Tarif entspricht dem Vollpreis und ist ohne Alterseinschränkungen verfügbar.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Jugend

Der Jugend-Tarif ist für Reisende, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts 27 Jahre oder jünger sind (wenn Sie am Tag nach dem Reiseantritt 28 Jahre alt werden, ist dies zulässig). Ein Pass für Jugendliche kann auch für Kinder ausgestellt werden, welche nicht berechtigt sind, einen kostenlosen Kinder Pass zu beziehen (zB wenn ein Reisender mit einem Pass für Erwachsene gemeinsam mit mehr als zwei Kinder reisen will). Ein Jugend-Pass berechtigt nicht zur Mitnahme von Kindern: Wenn Sie 27 Jahre oder jünger sind und mit einem oder zwei Kindern reisen möchten, müssen Sie einen Pass zum Erwachsenen-Tarif kaufen, wenn Sie einen kostenlosen Kinder-Pass beziehen möchten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Kind

Für bis zu 2 Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren kann ein kostenloser Pass ausgestellt werden, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Der kostenlose Kinder-Pass ist für Kinder erhältlich, die zum Zeitpunkt des Reiseantrittes 11 Jahre oder jünger sind (wenn Sie am Tag nach dem Reiseantritt 12 Jahre werden, ist dies zulässig). Der Erwachsene muss im Besitz eines gültigen Erwachsenen-Passes sein. Falls ein Erwachsener mit mehr als 2 Kindern reisen möchte ist ein separater Pass für Jugendliche auszustellen. Kinder unter 4 Jahre reisen gratis, wenn kein eigener Sitzplatz, bzw. Liege- oder Bettplatz beansprucht wird.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Senior

Für Reisende, die am ersten Geltungstag ihres Passes 60 Jahre oder älter sind. Für den Interrail German Rail Pass ist die Kategorie Senior nicht verfügbar. Ein Pass kann bereits vor dem 60. Geburtstag erworben werden, jedoch erst mit einem ersten Geltungstag ab dem 60. Geburtstag.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

3.5.Reisebegleiter für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Reisende, die nicht in der Lage sind, selbstständig zu reisen, können einen kostenlosen Pass für ihre Reisebegleitung anfordern. Dieses Angebot gilt für maximal eine Begleitperson pro Reisenden mit eingeschränkter Mobilität, der einen Pass besitzt. Der Passinhaber kann einen Jugend-, Erwachsenen- oder Seniorenpass besitzen. Bitte beachten Sie, dass das Mindestalter für einen kostenlosen Pass für eine Begleitperson 17 Jahre oder älter ist.

Anspruchsberechtigt sind Reisende, die nicht selbstständig reisen können und im Besitz eines Behindertenausweises sind, der von ihrer Gemeindeverwaltung ausgestellt wurde, oder die eine ähnliche ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Die Anträge werden von Fall zu Fall geprüft, und es liegt im Ermessen von Eurail, sie zu genehmigen. Anträge können an den Kundenservice von Eurail B.V. geschickt werden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

4.Interrail Pass (Gültigkeit)

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Global Pässe sind in den folgenden Ländern bei den folgenden Carriern und Schifffahrtsgesellschaften gültig:

  • Österreich (inkl. Liechtenstein): ÖBB, Westbahn
  • Belgien: SNCB/NMBS, Eurostar, European Sleeper
  • Bosnien-Herzegowina: ŽFBH, ŽRS
  • Bulgarien: BDZ
  • Dänemark: DSB
  • Deutschland: DB, Eurostar, European Sleeper
  • Estland: ELRON
  • Finnland: VR
  • Frankreich (inkl Monaco): SNCF, Eurostar
  • Großbritannien: ATOC (RDG), Eurostar
  • Griechenland: Hellenic train, Attica
  • Irland (Republik Irland und Nordirland): IÉ, NIR
  • Italien: Trenitalia
  • Kroatien: HŽ
  • Lettland: PV
  • Litauen: LTG Link
  • Luxemburg: CFL
  • Montenegro: ŽPCG
  • Niederlande: NS, Eurostar, European Sleeper
  • Nordmazedonien: ZRSM
  • Norwegen: VY SJ GOA
  • Polen: PKP
  • Portugal: CP
  • Rumänien: CFR
  • Serbien: SV
  • Slowakei: ZSSK
  • Slowenien: SŽ
  • Spanien: RENFE
  • Schweden: SJ VY
  • Schweiz: SBB/CFF/FFS, BLS
  • Tschechische Republik: ČD, LEO Express, REGIOJET
  • Türkei: TCDD
  • Ungarn: MÁV, GYSEV
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

5.Nutzung des Passes

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Allgemeines

Pässe können höchstens elf Monate vor dem ersten Gültigkeitstag erworben werden. Insbesondere bei Aktionsangeboten können abweichende Bestimmungen sowie Einschränkungen in den Reisedaten gelten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

5.1.Reisebereich und Reiseklasse

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Der Inhaber eines Global Passes ist dazu berechtigt, alle aufgeführten Strecken der Unternehmen kostenfrei zu bereisen. Reservierungsgebühren und ggf. Zuschläge sind zu bezahlen.

Der Inhaber eines Passes für ein Land darf die Strecken der auf seiner Fahrkarte vermerkten Unternehmen kostenfrei bereisen. Reservierungsgebühren und ggf. Zuschläge sind zu bezahlen.

Pässe sind in der auf dem Pass angegebenen Klasse gültig. Ein Pass 1. Klasse ist ebenfalls für Reisen in der 2. Klasse gültig. Möchte ein Inhaber eines Passes 2. Klasse in einer höheren Klasse reisen, so hat er/sie die Differenz zwischen dem Preis für eine Fahrkarte 1. Klasse und für eine Fahrkarte 2. Klasse zum vollen Fahrpreis für die betreffende Strecke zu begleichen. Diese Möglichkeit gilt nicht für alle Mitglieder, da in Einzelfällen diese Upgrade-Tarife nicht zur Verfügung stehen. Es gibt keine Erstattung für Reisende mit einem Pass für die erste Klasse, die in der zweiten Klasse reisen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

5.2.Reisen im Wohnsitzland

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Ein Interrail Global Pass kann im Wohnsitzland nur limitiert für die Freifahrt verwendet werden. Er ist nur gültig für zwei Reisen in diesem Land (vorausgesetzt es ist ein Mitgliedsland der Interrail-Gemeinschaft). Diese Reisen beziehen sich auf eine Aus- und eine Einreise. Diese Bestimmung gilt nicht für Reisende mit Wohnsitz in Liechtenstein und Monaco.

  • Die Ausreise kann von jedem beliebigen Ausgangspunkt im Wohnsitzland zu einer Grenze (einem Grenzpunkt) des Wohnsitzlandes oder einem Flughafen im Wohnsitzland verwendet werden.
  • Die Rückreise kann von jeder Grenze (jedem Grenzpunkt) des Wohnsitzlandes oder Flughafen im Wohnsitzland zu jedem beliebigen Endpunkt im Wohnsitzland verwendet werden.

Der Reisende kann auch mehrere Züge nützen, vorausgesetzt die Reise wird innerhalb eines Tages durchgeführt. Die besonderen Bestimmungen für Nachtzüge können angewandt werden.

Der Reisende muss diesbezüglich vor Reiseantritt diese Reisen in einem speziell definierten Feld am Interrail-Umschlag (Travel Diary) eintragen. Falls die Reisen im Wohnsitzland nicht genützt werden, können diese auch frei bleiben.

Ein Interrail One Country Pass berechtigt nicht zu Reisen im Wohnsitzland.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Ausnahmen

Der Griechische Inselpass ist auch für Personen erhältlich, die im Besitz eines griechischen Reisepasses/Personalausweises oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind.

Kunden mit Wohnsitz in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg sind berechtigt den Benelux Pass zu kaufen, dürfen diesen aber nicht in deren Wohnsitzland verwenden.

Eurail B.V. kann Pilotprojekte durchführen, um die Anzahl der in Ihrem Wohnsitzland erlaubten Fahrten zu erhöhen, wenn nach dem Ermessen von Eurail B.V. die Reisen innerhalb eines bestimmten Landes dies rechtfertigen. Diese Pilotprojekte können nach dem Ermessen der Eurail B.V. aktiviert und entfernt werden und gewähren keine zusätzlichen Rechte im Vergleich zu der in dieser Klausel beschriebenen regulären Regelung.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

5.3.Aufzeichnung der Reisedetails

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Vor Einstieg in den Zug, Bus bzw auf das Schiff müssen die Reisedetails im Papierpass eingetragen werden. Das bedeutet, dass in der Sektion „My Trip“ auf dem Papierpass-Umschlag das Reisedatum, die Abfahrtszeit und die Strecke der Reise (Abfahrts- und Ankunftsbahnhof) eingetragen werden müssen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

5.4."Flexible" Pässe: Eintragung eines Reisetages

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Alle Pässe – mit Ausnahme des durchgängigen Global Passes – sind sogenannte flexible Pässe.

Inhaber eines flexiblen Passes können die Reisetage innerhalb der Geltungsdauer des Passes frei wählen. Die Passinhaber müssen das Datum von jedem Reisetag vor Einstieg in den ersten Zug bzw. das erste Schiff im Travel Calendar ihres Passes eintragen. Dieses Datum ist vom Reisenden in blauer oder schwarzer Tinte oder mit einem blauen oder schwarzen Kugelschreiber in das entsprechende Feld im Reisekalender des Passes einzutragen. Die Daten sind der Reihe nach folgendermaßen einzutragen:

Ein Reisetag dauert von Mitternacht 00:00 Uhr bis Mitternacht 24:00 Uhr. Sie können Ihre Reise ab 00:00 Uhr beginnen und müssen sie bis 24:00 Uhr beenden.

Mit einem durchgängigen (Continuous-) Pass können Sie an jedem einzelnen Tag innerhalb der allgemeinen Gültigkeit des Passes reisen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Es gibt folgende Ausnahme für Reisen mit dem Nachtzug:

Bei flexiblen Pässen ist die Benutzung nur eines Tages im Kalender (Travel Calendar) erforderlich. Dies gilt für Reisen in direkten Nachtzügen (planmäßige Ankunft nach Mittnacht und kein Umstieg nach Mittnacht).

Der eingetragene Reisetag muss dem Abfahrtstag am Einstiegsort des Nachtzuges entsprechen.

Wenn der Inhaber eines solchen Passes eine Nachtfahrt unternimmt und einen zweiten Zug nach Mitternacht benutzt (= Umstieg), dann ist ein zweiter Eintrag im Reisekalender erforderlich. Jedoch ist die Nutzung bis zum Endbahnhof des Nachtzuges am nächsten Tag ohne neuerliche Eintragung eines Reisetages möglich.

Diese Regelung gilt auch für die Aus- und Einreise ins Wohnsitzland, wobei hier auch diese Reisetage im entsprechenden Feld (Outbound / Inbound journey) am Umschlag eingetragen werden müssen.

Die Reise darf jedoch nie vor 0.00 Uhr des ersten Gültigkeitstages des Passes beginnen und muss um Mitternacht des letzten Gültigkeitstages beendet sein.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

5.5.Besondere Zugzuschläge

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Besondere Regelungen/Tarife könnten auf einige Züge Anwendung finden.

Der Inhaber hat diese Gebühren und Zuschläge zu zahlen, im Besonderen betrifft dies:

  • (obligatorische) Sitzplatzreservierungen,
  • die Benutzung von Globalpreis-Zügen mit obligatorischer Sitzplatzreservierung,
  • die Benutzung von Schlafmöglichkeiten (Liege- und Schlafwagen),
  • die Benutzung von Kabinen, Betten oder Liegesitzen auf Schiffen der teilnehmenden Schifffahrtsgesellschaften,
  • Saisonzuschläge während der Monate Juni bis September auf den Fährlinien zwischen Italien und Griechenland,
  • Hafengebühren,
  • Mahlzeiten, die im Zuschlag für einige Züge enthalten sind und
  • weitere in den Zügen angebotene Dienstleistungen (Telefon, Zeitungen, etc.)
  • Aktuelle Informationen siehe unter https://www.interrail.eu
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

6.Fahrkartenkontrolle

6.1.Allgemeines

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Im Folgenden sind die Begriffe ‚Pass’ und ‚Fahrkarte’ durchwegs austauschbar. Pässe sind auf die jeweilige Person ausgestellt und nicht übertragbar. Zum Zeitpunkt des Erwerbs sind Sie verpflichtet, Ihre Reisepass– bzw. Personalausweisnummer, Ihr Wohnsitzland sowie Ihr Geburtsdatum anzugeben. Sie müssen in der Lage sein, die Richtigkeit Ihrer Angaben bei der Fahrkartenüberprüfung im Zug zu beweisen.

Interrailpässe werden bei Kauf mit einem speziellen Pass Umschlag versehen und sind nur in dieser Kombination gültig.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

6.2.Unregelmäßigkeiten

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Das Reisen mit dem Flexi-Pass an einem Tag, der nicht mit dem korrekten Datum im „Travel Calender“ eingetragen wurde, wird als Reisen ohne gültigen Fahrausweis angesehen und gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich mit einer Fahrgeldnachforderung geahndet.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Fehler bei der Eintragung

Wenn ein Reisedatum im „Travel Calender“ eingetragen wurde, kann jede missbräuchliche nachträgliche Änderung bzw der Versuch derselben vom Fahrkartenkontrolleur als Betrug angesehen werden. Wenn ein Fehler bei der Eintragung passiert, kann der Inhaber des Passes den Zugbegleiter vor der Ticket-Kontrolle um Hilfe bitten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Missbräuchliche Verwendung des Passes

Die Verwendung eines Passes,

  • auf dem die Angaben betreffend Reisenden oder Datumsangaben verändert wurden,
  • der eine Fotokopie, Fälschung oder Verfälschung ist,
  • der von einer Person verwendet wird, auf die der Pass nicht ausgestellt wurde,
  • der außerhalb der Geltungsdauer verwendet wird,
  • missbräuchlich im Wohnsitzland verwendet wird,
  • der nicht korrekt in Bezug auf die Reisenden-Kategorien (Altersklassen) ausgestellt wurde,

wird als Betrug angesehen und ermächtigt den Fahrkartenkontrolleur zum sofortigen Einzug des Passes sowie zur Einhebung einer Fahrgeldnachforderung gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

7.Erstattung

7.1.Stornierung des Passes

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Wenn Sie sich vor dem ersten Gültigkeitstag des Passes dazu entscheiden, Ihren Pass nicht zu verwenden, so kann das Eisenbahnpersonal den Pass als UNBENUTZT kennzeichnen, indem zwei diagonale Kreuzlinien, der Vermerk „Unbenutzt“, die Unterschrift und ein offizieller Datumsstempel auf der Vorderseite der Fahrkarte aufgebracht werden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

7.2.Allgemeines

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Erstattungen können für einen unbenutzten Pass, der vor dem ersten Gültigkeitstag vorgelegt wird, gewährt werden. Im Fall eines Antrags ab dem ersten Gültigkeitstag, kann eine Erstattung nur unter den folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • Es handelt sich nicht um einen nicht erstattungsfähigen Aktionspass und
  • auf dem Pass wurde entweder vor oder am ersten Geltungstag der Vermerk „UNBENUTZT“ eingetragen.
  • Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Gültigkeitstag des Passes zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Anträge mehr angenommen werden.

Alle Erstattungsanträge für Fahrkarten sind zusammen mit der Originalfahrkarte in dem Fahrkartenumschlag ausschließlich bei dem Unternehmen einzureichen, von dem der betreffende Pass erworben wurde.

Im Falle von Aktionspässen können andere Vorschriften gelten. Aktionspässe können nicht erstattungsfähig oder umtauschbar sein. Die Möglichkeit der Rückerstattung oder des Umtauschs eines Aktionspasses wird im Aktionsangebot ausdrücklich angegeben.

Wird ein Antrag auf Erstattung bewilligt, so beträgt die erstattete Summe 15 Prozent weniger als die Kosten der Fahrkarte.

Die Pässe sind unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen und in dem dort definierten Umfang erstattungsfähig, es sei denn, in den Verkaufsbedingungen des jeweiligen Passes ist angegeben, dass die Bestellung nicht erstattungsfähig und nicht umtauschbar ist. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch des Passes, auch wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

7.3.Teilweise benutzte Fahrkarten

Sämtliche Fahrkarten gelten am oder nach dem ersten Gültigkeitstag als teilweise benutzt. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung.

7.4.Verlorene oder gestohlene Fahrkarten

Für verlorene oder gestohlene Pässe wird keine Erstattung gewährt. Gleiches gilt für jedwede Fahrkarten, die dem Ersatz der verlorenen oder gestohlenen Fahrkarten dienen.

8.Entschädigung im Falle von Verspätungen

8.1.Allgemeines

In einigen Fällen sind Sie berechtigt, im Falle von Verspätungen eine Entschädigung zu erhalten. Grundsätzlich erhalten Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung.

8.2.Entschädigungen im Falle von Verspätungen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Die Entschädigung für anhaltende Verspätungen

  • beträgt 12,00 Euro bei Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und
  • 24,00 Euro bei Verspätungen von 120 Minuten oder mehr.
  • Der Höchstbetrag der Entschädigung ist auf 50 % des Passpreises begrenzt.

Entschädigungen für Zuschläge (zum Beispiel Reservierungen) richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Beförderer. Dies gilt auch für die „Benefits“-Partner.

Anträge für Verspätungsentschädigungen sind spätestens drei Monate nach dem letzten Tag der Gültigkeit des Passes zu stellen.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Entschädigungsverfahren finden Sie unter:

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

9.Verkauf der Eurailpässe durch Aid Offices

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

Sämtliche Eurail Pass-Angebote werden von akkreditierten Reisebüros und Veranstaltern in Übersee verkauft.

Bei Zutreffen der Berechtigungskriterien dürfen bestimmte Eurail-Pässe auch von den EURAIL AID Offices in Europa zu den angeführten Preisen verkauft werden. Kontaktadressen sowie Öffnungszeiten dieser Aid Offices sind im Rail Planner App (der Eurail B.V.) unter „Travel Info & Services“ veröffentlicht.

Die Nutzungsbestimmungen für Eurail-Pässe finden Sie unter www.eurail.com.

Eurail Aid Offices in Österreich sind:

  • Wien Hbf
  • Salzburg Hbf
  • Innsbruck Hbf
Ende der Änderungen zur vorherigen Version