Reisen mit Gepäck
Seite drucken
Für die Mitnahme von Gepäck ist Folgendes zu beachten:
Was ist Handgepäck?
Gegenstände, die der Fahrgast ohne Behinderung, Belästigung oder Gefährdung
der anderen Fahrgäste über oder unter einem Sitzplatz unterbringen oder auf
seinem Schoß oder in seiner Hand halten kann, gelten als Handgepäck. Handgepäck
wird unentgeltlich unter Verantwortung des Fahrgastes befördert. Bei starker
Besetzung des Fahrzeuges kann Handgepäck auch im Gepäckraum untergebracht
werden.
Was ist Reisegepäck?
Als Reisegepäck gilt Gepäck, welches auf Grund seiner Größe nicht als Handgepäck
im Fahrgastraum des Busses mitgenommen werden kann. Die Mitnahme im Fahrgastraum
hängt unter anderem von der Anzahl der Fahrgäste ab. Reisegepäck kann gegen
Entrichtung des festgelegten Entgelts vom Fahrgast mitgenommen werden. Die
LenkerInnen können die Übernahme von Gepäck ablehnen, wenn für die
ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist.
Wenn ein Reisegepäck nicht mit der Fahrt, für die Sie eine Fahrkarte gelöst haben, mittransportiert werden kann, haben Sie das Recht, von der Fahrt zurück zu treten und den Preis für das Ticket zurück zu verlangen.
Was darf ich nicht mitnehmen?
Ausgeschlossen von der Beförderung in Postbussen als Hand- oder Reisegepäck
sind folgende Gegenstände:
- Gegenstände, die im Einzelgewicht mehr als 25 kg wiegen
- Gegenstände, die wegen ihrer Beschaffenheit/ihres Umfangs nicht verladen werden können
- Gegenstände, deren Inhalt aus gefährlichen oder explosiven Stoffen besteht
Der/die LenkerIn ist berechtigt, sich vom Inhalt der Gepäckstücke in Gegenwart des Fahrgastes zu überzeugen, wenn begründete Annahme besteht, dass einer der oben angeführten Ausschließungsgründe vorliegt.
Haftung bei Schäden
Für Verluste oder Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung oder auf die
besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen sind, übernimmt Postbus keine
Haftung.
Nicht abgeholte Gepäckstücke
Nicht abgeholte Gepäckstücke werden beim Unternehmen hinterlegt. Gegen den
Gepäckschein und die Entrichtung einer Gepäckaufbewahrungsgebühr erhalten Sie
das Gepäck in der im Fahrplan angeführten Dienststelle der ÖBB-Postbus GmbH.
Downloads/Links


